Der Mietvertragsinhaber muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Der Fahrer muss im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugklasse gültigen Führerscheins sein, der bei Vertragsabschluss im Original vorzulegen ist. Digitale Kopien, Fotokopien, Fotografien, beschädigte oder unleserliche Führerscheine, vorläufige Führerscheine sowie polizeiliche Verlustanzeigen werden nicht akzeptiert (es sei denn, sie werden zusammen mit einer in Italien gültigen, vorläufigen Fahrberechtigung vorgelegt).
Ist der Fahrer seit weniger als 1 Jahr im Besitz des Führerscheins, fällt stets ein Jungfahrerzuschlag an.
Es gelten folgende Mindestalteranforderungen:
18 Jahre für Fahrzeuge der Kategorien S1, S2 (Roller von 50 bis 125 ccm)
18 Jahre (zzgl. eines Jungfahrerzuschlags für Fahrer unter 21 Jahren) für Fahrzeuge der Kategorien S3, S4, S5, M1, M2, M4, A1, A2, A3, A4 MEDIUM
21 Jahre und seit mindestens 24 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins für Fahrzeuge der Kategorien A4 NEW, S6, M3, M5
23 Jahre und seit mindestens 24 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins für Fahrzeuge der Kategorien A5, A6, A7, A8, A9, M6, M7
25 Jahre und seit mindestens 24 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins für Fahrzeuge der Kategorien A9-b, M8, M9